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Modulare Qualifizierung

Rechtsgrundlagen

Die modulare Qualifizierung ist eine von mehreren Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes, in eine Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufzusteigen.
Der Aufstieg in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung ist in § 25 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) geregelt. Die hierzu erlassene Qualifizierungsverordnung (QualiVO LG 2 allg Verw) passt die bestehenden Aufstiegsregelungen für die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes an die neuen laufbahnrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen an und regelt sie neu.
Ziel der Qualifizierung ist es, die in der bisherigen Ausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen zu vertiefen und weiter zu entwickeln. So können die Beamtinnen und Beamten den Anforderungen, die an eine Stelle im höheren Dienst gestellt werden, gerecht werden und in konkreten beruflichen Anforderungssituationen unter anderem die Aufgaben einer Führungskraft mit Führungsverantwortung kompetent und sicher wahrnehmen.

Zielgruppe

Aus Sicht der Studieninstitute ist das vorliegende Qualifizierungskonzept ein wichtiger Baustein, um die komplexen Herausforderungen, die an eine Fach- und insbesondere Führungskraft des höheren Dienstes gestellt werden, zu meistern. Es richtet sich an Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Beschäftigte der Kommunalverwaltung, die aufgrund ihrer gezeigten Eignung, Leistung und Befähigung für eine Tätigkeit im allgemeinen höheren Verwaltungsdienst in Betracht kommen.

Kompetenzanforderungen & Termine

Um den Rollenwechsel zu erleichtern, der beim Übergang in den höheren Dienst vollzogen werden muss, zielt die modulare Qualifizierung auf den Erwerb grundlegender fachlicher Qualifikationen und darüber hinausgehender Kompetenzen (Methodenkompetenz, persönliche Kompetenz und Sozialkompetenz) ab.

Regelungen der Studieninstitute NRW zum Erwerb der Modulnachweise nach § 8 QualiVO LG 2 allg Verw (PDF, 519 kB)

Modulübersicht Termine modulare Qualifizierung 2022

Für das Jahr 2022 konnten noch Zusatztermine für einzelne Teilmodule der Modularen Qualifizierung vereinbart werden. Die Termine sind in der obigen, aktualisierten Gesamtübersicht farbig hinterlegt. Es sind noch einige freie Plätze verfügbar - eine Anmeldung über diese Webseite ist möglich.

Modulübersicht Termine modulare Qualifizierung 2023

Jahreskalender 2023 mit mQ-Terminen

Modulare Qualifizierung Terminübersicht 2023

Anläßlich der Novellierung der Qualifizierungsverordnung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, haben die drei Studieninstitute die damals festgelegte Gebühr vor dem Hintergrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre überprüft und neu berechnet. Die Gebühr pro Leistungsnachweis beträgt ab 01.01.2020 260.- €.

Modulprüfungen-Leistungsnachweise - Übersicht zum Ablauf

Praxismodul-Prüfungen 2022:

15. - 17.03.2022: Soest  

19.05.+20.05.+23.05.2022: Wuppertal  
 
27. - 29.06.2022: Dortmund

22. - 24.08.2022: Soest

31.10., 02.+03.11.2022: Wuppertal

14. - 16.12.2022: Dortmund 

Praxismodul-Prüfungen 2023:

20. - 22.03.2023: Soest  

24. - 26.05.2023: Wuppertal  
 
26. - 28.06.2023: Dortmund

27. - 29.09.2023: Soest

27., 30. + 31.10.2023: Wuppertal

11. - 13.12.2023: Dortmund 

 

Kontakt

Martina Meis
Telefon: 0 29 21 / 36 41 20
E-Mail oder Kontaktformular
Lisa Jachmann
Telefon: 0 29 21 / 36 41 20
E-Mail oder Kontaktformular

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