Modulare Qualifizierung
Rechtsgrundlagen
Die modulare Qualifizierung ist eine von mehreren Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes, in eine Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufzusteigen.
Der Aufstieg in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung ist in § 25 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) geregelt. Die hierzu erlassene Qualifizierungsverordnung (QualiVO LG 2 allg Verw) passt die bestehenden Aufstiegsregelungen für die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes an die neuen laufbahnrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen an und regelt sie neu.
Ziel der Qualifizierung ist es, die in der bisherigen Ausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen zu vertiefen und weiter zu entwickeln. So können die Beamtinnen und Beamten den Anforderungen, die an eine Stelle im höheren Dienst gestellt werden, gerecht werden und in konkreten beruflichen Anforderungssituationen unter anderem die Aufgaben einer Führungskraft mit Führungsverantwortung kompetent und sicher wahrnehmen.
Zielgruppe
Aus Sicht der Studieninstitute ist das vorliegende Qualifizierungskonzept ein wichtiger Baustein, um die komplexen Herausforderungen, die an eine Fach- und insbesondere Führungskraft des höheren Dienstes gestellt werden, zu meistern. Es richtet sich an Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Beschäftigte der Kommunalverwaltung, die aufgrund ihrer gezeigten Eignung, Leistung und Befähigung für eine Tätigkeit im allgemeinen höheren Verwaltungsdienst in Betracht kommen.
Kompetenzanforderungen & Termine
Um den Rollenwechsel zu erleichtern, der beim Übergang in den höheren Dienst vollzogen werden muss, zielt die modulare Qualifizierung auf den Erwerb grundlegender fachlicher Qualifikationen und darüber hinausgehender Kompetenzen (Methodenkompetenz, persönliche Kompetenz und Sozialkompetenz) ab.
Regelungen der Studieninstitute NRW zum Erwerb der Modulnachweise nach § 8 QualiVO LG 2 allg Verw (PDF, 519 kB)
Modulübersicht Termine modulare Qualifizierung 2022
Für das Jahr 2022 konnten noch Zusatztermine für einzelne Teilmodule der Modularen Qualifizierung vereinbart werden. Die Termine sind in der obigen, aktualisierten Gesamtübersicht farbig hinterlegt. Es sind noch einige freie Plätze verfügbar - eine Anmeldung über diese Webseite ist möglich.
Modulübersicht Termine modulare Qualifizierung 2023
Anläßlich der Novellierung der Qualifizierungsverordnung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, haben die drei Studieninstitute die damals festgelegte Gebühr vor dem Hintergrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre überprüft und neu berechnet. Die Gebühr pro Leistungsnachweis beträgt ab 01.01.2020 260.- €.
Modulprüfungen-Leistungsnachweise - Übersicht zum Ablauf
Praxismodul-Prüfungen 2022:
15. - 17.03.2022: Soest
19.05.+20.05.+23.05.2022: Wuppertal
27. - 29.06.2022: Dortmund
22. - 24.08.2022: Soest
31.10., 02.+03.11.2022: Wuppertal
14. - 16.12.2022: Dortmund
Praxismodul-Prüfungen 2023:
20. - 22.03.2023: Soest
24. - 26.05.2023: Wuppertal
26. - 28.06.2023: Dortmund
27. - 29.09.2023: Soest
27., 30. + 31.10.2023: Wuppertal
11. - 13.12.2023: Dortmund
Kontakt
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