Laufbahnlehrgang 1

Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen.

Den Teilnehmenden ist in der Ausbildung

-        das erforderliche Fachwissen,

-        die Fähigkeit, Sach- und Rechtszusammenhänge zu erkennen,

-        die Arbeitstechnik zur Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen,

-        die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und

-        die erforderliche Sozialkompetenz

zu vermitteln.

Ausbildungsdauer -und verlauf

Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung und die Prüfung. Der Vorbereitungsdienst dauert bis zu zwei Jahre.

Während der Ausbildung werden die Beamtinnen und Beamten praktisch und theoretisch ausgebildet. Die praktische Ausbildung umfasst mehrere in entsprechenden Ausbildungsstellen abzuleistende Abschnitte. Die theoretische Ausbildung wird in zentralen Lehrgängen am SHS vermittelt.

Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer können dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (Lernziele und Lehrinhalte) entnommen werden.

Prüfung

Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge und die Abnahme der Laufbahnprüfung obliegen dem SHS.
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn befähigt sind. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben und in der Lage sind, diese Kenntnisse in Aufgabenbereichen ihrer Laufbahn praxisbezogen anzuwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie zu Beginn der Durchführung des Lehrganges bzw. im Laufe des Lehrganges.