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Verwaltungslehrgang i

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

Anmeldung und Zulassung

Der Arbeitgeber meldet Interessierte seiner Verwaltung namentlich an.

Ein verpflichtendes Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Ein Auswahlverfahren zur Eignungsprognose wird jedoch empfohlen und vom Studieninstitut angeboten.

Beginn und Dauer

Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.

Der Lehrgang dauert ca. 2 Jahre und umfasst ca. 550 Unterrichtsstunden.

Verlauf

Der Verwaltungslehrgang I teilt sich in einen Basis- und einen Aufbaulehrgang.

Der Basislehrgang umfasst 150 Unterrichtsstunden und qualifiziert die Teilnehmenden zusammen mit Fachfortbildungen mit einem Mindestumfang von drei Tagen zu einem Ersteinsatz in der Verwaltung in einem bestimmten Bereich. Zum Abschluss des Basislehrgang sind zwei Klausuren zu schreiben.

Daran anschließend kann der Aufbaulehrgang besucht werden. Dieser umfasst noch einmal 400 Unterrichtsstunden. Innerhalb des Aufbaulehrgangs sind noch einmal 8 Lehrgangsklausuren zu schreiben. Mit Bestehen der Abschlussprüfung sind die Teilnehmenden berechtigt die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt/-in" zu führen. Es ist dann ein Einsatz in allen Bereichen der Verwaltung möglich.

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 9 Unterrichtsstunden von 8.00 Uhr - 16.15 Uhr statt.
Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen sind unterrichtsfreie Zeiten.

Lerninhalte sind u.a.

  • Allgemeine Grundlagen
  • Staats- und Europarecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Sozial- und Handlungskompetenz
  • Methodik der Rechtsanwendung
  • Personalrecht
  • Kommunales Finanzmanagement

Der genaue Lehr- und Stoffverteilungsplan kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.leitstelle-nrw.de/Lehr-und-Stoffverteilungsplaene/

Prüfung

Schriftliche Prüfung (4 Klausuren à 2 Zeitstunden)
Praktische Prüfung (Rollenspiel, max. 20 Minuten)
Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren) wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.

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