Verwaltungslehrgang I
Ziel des Lehrgangs
Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.
Anmeldung und Zulassung
Der Arbeitgeber meldet Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Verwaltung namentlich an. Ein verpflichtendes Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Ein Auswahlverfahren zur Eignungsprognose wird jedoch empfohlen und vom Studieninstitut angeboten.
Beginn und Dauer
Der Lehrgang dauert ca. 2 Jahre und umfasst ca. 550 Unterrichtsstunden.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, eingerichtet. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Die Lehrgangsauschreibungen mit Startterminen werden den Verwaltungen mitgeteilt und auf der Homepage des Studieninstitutes bekanntgegeben.
Verlauf
Der Verwaltungslehrgang I teilt sich in einen Basis- und einen Aufbaulehrgang.
Der Basislehrgang umfasst 150 Unterrichtsstunden und qualifiziert die Teilnehmenden zu einem Ersteinsatz in der Verwaltung. Zum Abschluss des Basislehrgang sind zwei Klausuren zu schreiben.
Daran schließt sich der Aufbaulehrgang an. Dieser umfasst noch einmal 400 Unterrichtsstunden. Innerhalb des Aufbaulehrgangs sind weitere 8 Lehrgangsklausuren zu schreiben. Mit Bestehen der Abschlussprüfung sind die Teilnehmenden berechtigt die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin/Verwaltungsfachwirt" zu führen.
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit 9 Unterrichtsstunden (zu je 45 min) von 8.00 Uhr - 16.15 Uhr statt. Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen sind unterrichtsfreie Zeiten.
Es gibt u.a. folgende Lerninhalte:
- Allgemeine Grundlagen
- Staats- und Europarecht
- Kommunales Verfassungsrecht
- Sozial- und Handlungskompetenz
- Methodik der Rechtsanwendung
- Personalrecht
- Kommunales Finanzmanagement