F7-12 Baurecht und Bestandsschutz
Inhalt:
Baurecht und Bestandsschutz
Der Bestandsschutz hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Abbruchverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Das gilt in ganz besonderem Maße für die Neufassung der Landesbauordnung von 2018, in der der Begriff erstmals vorkommt, gelegentlich aber auch in abgewandelter Form gemeint ist. Allerdings wird das Wort "Bestandsschutz" sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion, insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er untergeht. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz.
In dem Seminar werden unter anderem folgende Themen angesprochen:
- Das Entstehen von Bestandsschutz
- Die Schutzbedürftigkeit des Bauherrn
- Der Untergang des Bestandsschutzes
- Die Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen
- Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungsansprüche
- Bestandsschutz als Tatbestandsmerkmal für Einschränkungen gesetzlicher Pflichten
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