F1-34 Das Vorverfahren und der Widerspruch zur behördlichen Überprüfung erlassener Verwaltungsakte
Inhalt:
Das Vorverfahren und der Widerspruch zur behördlichen Überprüfung erlassener Verwaltungsakte
Im Vorverfahren soll die Behörde eine von ihr getroffene, erlassene Entscheidung noch einmal überprüfen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. es ermöglicht zunächst dem VA-Adressaten, sich gegen einen Verwaltungsakt (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren. Zugleich ist es bisweilen eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine nachfolgende Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Voraussetzungen an den eingelegten Widerspruch und das dadurch eingeleitet Widerspruchsverfahren. Anhand praxisorientierter Beispiele erläutert es den behördeninternen Verfahrensablauf und die Möglichkeit zur Abänderung des Ausgangsbescheids oder Erlass des Widerspruchsbescheides.
Zugleich beschäftigt es sich mit dem Aufbau und Inhalt des Widerspruchsbescheids anhand von Beispielfällen.
Seminarinhalte:
- Der Gang des Widerspruchsverfahrens, insbes.:
- Die Prüfung des eingelegten Widerspruchs durch die Ausgangsbehörde
- Die Prüfung des eingelegten Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde
- Die Zulässigkeit des Widerspruchs
- Die Anforderungen an die Einlegung des Widerspruchs (Form, Fristen, Beteiligte)
- Die Begründetheit des Widerspruchs
- Die inhaltliche Überprüfung des Ausgangsbescheids bei Anfechtungs- oder Verpflichtungswiderspruch
- Die rechtlichen, formellen und inhaltlichen Anforderungen an den Widerspruchsbescheid
- Die inhaltliche Änderung des Ausgangsbescheides durch den Widerspruchsbescheid zu Gunsten oder zu Lasten des Adressaten
- Die Kostentragung bei erfolgreichem oder erfolglosen Widerspruch
- Die Beteiligung eines Rechtanwalts im Vorverfahren
- Beispielfälle zur Erarbeitung des Widerspruchsbescheides
- Die gerichtliche Überprüfung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden im Klageverfahren
Kontakt
Die Seminare werden bis auf weiteres grundsätzlich als Online-Veranstaltungen angeboten.
Sie haben nichts Passendes gefunden?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Achtung:
Anmeldeschluss für alle Seminare ist jeweils 15 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung!