F4-09 Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW - rechtliche Voraussetzungen
Inhalt:
Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW - rechtliche Voraussetzungen
Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) regelt u.a. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken. Es ist damit Grundlage für die Beantwortung der Frage: Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfen wann und in welchem Umfang vorgenommen werden?
Anhand von Beispielen und Fragen aus Ihrem Berufsalltag können Sie durch kompetente Moderation eines Juristen, der seit dem Jahre 1986 PsychKG-Verfahren als Richter bearbeitet, Ihre Problemfälle klären und gelangen so zu rechtssicheren Entscheidungen.
Inhalte:
- Rechtstatsächliches
- Verfahrensrechtliche Aspekte
- Zuständigkeiten Behörden und Gericht, Kompetenzen und Befugnisse der Behörde
- Das Antragsverfahren
- Inhalte der ärztlichen Zeugnisse bei Antragstellung und sofortiger Unterbringung
- Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Attest ausstellt
- Sofortige Unterbringung nach § 14 PsychKG bei fehlender Erreichbarkeit eines Arztes und sofortige Unterbringung Suchtkranker, somatisch Erkrankter und unversorgter Personen
- Materielles Recht
- Unterbringungsbegriff
- Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 11 PsychKG: Materielle Voraussetzungen (u.a. medizinisch Voraussetzungen, fehlender freier Wille, Gefährdung bedeutender Rechtsgüter, mildere Mittel) und Abgrenzung Unterbringung Minderjähriger und Betreuter
- Erfahrungsaustausch
- Ausblick
- Novellierung des PsychKG NRW, Stichwort Zwangsbehandlung
Kontakt
Die Seminar werden dezeit als Online-Veranstaltungen angeboten.
Sie haben nichts Passendes gefunden?
Dann schreiben Sie uns oder rufen an Kontakt
Hier finden Sie eine Übersicht über bereits stattgefundene Seminare
Achtung:
Anmeldeschluss für alle Seminare jeweils 20 Arbeitstage vor Durchführung der Veranstaltung!