F2-07 LPVG NW - Die Personalratswahl 2024
o Mit der Vorbereitung der Wahlen betraute Beschäftigte
o (voraussichtliche) Mitglieder von Wahlvorständen
o interessierte Mitglieder von Personalräten
Inhalt:
Die Personalratswahlen 2024
In Nordrhein-Westfalen finden im ersten Halbjahr 2024 die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Die Mitglieder der Personalräte werden neu gewählt, damit sie zum 01.07.2024 ihre Amtszeit antreten können. Vorab stellen sich viele Fragen, z. B.:- Wie viele Personalratsmitglieder sind zu wählen?
- Wie erfolgt die Verteilung der Sitze auf Arbeitnehmer- und Beamtenvertreter?
- Wählen Arbeitnehmer und Beamte getrennt oder gemeinsam?
- Wer kann Wahlvorschläge einreichen und wie?
- Wer kann wählen, wer kann kandidieren (oder auch nicht)?
- Werden Einzelpersonen gewählt oder Vorschlagslisten?
- Was ist zu organisieren?
- Wie läuft es mit der Briefwahl?
- Wie geht es nach der Stimmabgabe weiter?
Spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit bestellt der bisherige Personalrat drei wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlvorstand, davon einen als Vorsitzenden. Dieser hat das Wahlausschreiben und die Wählerverzeichnisse zu erstellen und die Wahlen zu organisieren. Viele Vorschriften (Gesetzesänderung 2019), Termine und Details sind zu beachten; um der Gefahr einer Wahlanfechtung aus formalen Gründen zu begegnen ist präzises Vorgehen erforderlich.
Folgende Themen werden im Einzelnen besprochen:
- Stellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
- Vorbereitung der Personalratswahlen, Terminplanung
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Wahlausschreiben, Wählerverzeichnis
- Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl?
- Personen- oder Listenwahl?
- Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- Konstituierende Sitzung
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