A2-08 Gewaltprävention für Helferberufe - Ein Handlungskonzept für die tägliche Praxis
Inhalt:
Gewaltprävention für Helferberufe
Ein Handlungskonzept für die tägliche Praxis
Leider schrecken viele Personen nicht davor zurück, auch gegen Helfer aktiv zu werden. Nicht immer sind es die Patienten selbst, sondern oft auch Angehörige, denen die Behandlung nicht schnell genug oder nicht korrekt erscheint oder sogar gänzlich unbeteiligte Personen.
Oft ist es aber auch der Patient selbst, der z.B. aufgrund von psychischen Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder anderen Gründen gewalttätig wird.
Die Vorzeichen von Gewalt zu erkennen ist bei Personen mit psychischen Erkrankungen oder solchen, die unter Drogeneinfluss stehen, jedoch nicht immer ganz leicht. Wichtig ist es daher, nicht nur zu wissen, wie man Gewalt vermeiden und Konflikte im Vorfeld entschärfen kann, sondern auch einen "Plan B" zu haben, wenn eine körperliche Auseinandersetzung nicht vermieden werden kann.
Schulungsinhalte:
Notwehr und Nothilfe
Eine Kenntnis der Rechtsgrundlage ist unabdingbare Basis für ein sicheres Auftreten und beherztes Eingreifen im Notfall. Die Erfahrung unserer Schulungen zeigt, dass die meisten Teilnehmer nicht wissen, ab wann sie sich wehren dürfen. Müssen sie den ersten Schlag abwarten? Und in welcher Form darf die Gegenwehr stattfinden? Oft befürchten Beschäftigte ggf. selbst bestraft zu werden, wenn nach einer Gegenwehr Aussage gegen Aussage steht. Nur wer sich darüber im Klaren ist, was er darf, wird im Ernstfall auch einschreiten und handeln.
- Rechtliche Grundlagen zu Notwehr und Nothilfe
- Was ist eine Notwehrbehandlung? Wann liegt eine Notwehrlage vor?
- Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
- Anwenden der Rechtsgrundsätze auf Beispiele aus der täglichen Praxis
Garantenstellung
Viele Helfer haben eine sogenannte Garantenstellung inne und unterliegn dadurch besonderen Pflichten im Umgang mit Patienten. Die Garantenstellung ermöglicht das Verwirklichen von Straftaten durch bloßes Unterlassen gebotener Handlungen. Eine Kenntnis der Rechtslage ist daher für jeden Helfer unabdingbares Basiswissen.
- Rechtliche Grundlagen zur Gartenstellung
- Praxisbeispiele
Der sichere Arbeitsplatz - das eigene Gefahrenradar schulen
Immer wieder erleben wir in unseren Schulungen, dass Mitarbeitern die Gefahrenbereiche in ihrem Arbeitsumfeld gar nicht bewusst sind.
Dabei können sie oft selbst durch einfache Maßnahmen und durch ihr Verhalten einen großen Beitrag für ihren Schutz und die Sicherheit im Dienst leisten. Die Praxis zeigt, dass die Beschäftigten viele dieser Maßnahmen dankbar aufnehmen und dadurch auch ihr eigenes Sicherheitsempfinden erheblich gestärkt wird.
- Distanzen zum Patienten z.B. im Rettungswagen oder in der Wohnung des Patienten und deren Gefahrenpotential
- Gefährliche Gegenstände und aggressive Stimmungen - das eigene Gefahrenradar schulen
- Deeskalation und Selbstschutz: Handlungsalternativen für verschiedene Aggressionsstufen des Patienten - von verbalen Ausfälligkeiten bis hin zum körperlichen Übergriff
- Einsatz- und Situationstrainings
- Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Vermittlung dieses Themenkomplexes erfolgt anhand von praktischen Übungen an einem nachgestellten Arbeitsplatz oder anhand nachgestellter Einsatzsituationen
Kontakt
Die Seminare werden bis auf weiteres grundsätzlich als Online-Veranstaltungen angeboten.
Sie haben nichts Passendes gefunden?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Achtung:
Anmeldeschluss für alle Seminare ist jeweils 15 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung!